Kostenträgergruppen Versionsdaten: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.<br/> | Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.<br/> | ||
Version vom 18. Februar 2022, 15:07 Uhr
Kostenträgergruppen-Versionsdaten, werden herangezogen als Basisdaten die für mehrere Kostenträger gültig sind, z.B. die Kostenträgergruppe DAK für alle Kostenträger der DAK. Durch die Versionierung können für eine Kostenträgergruppe zu verschiedenen Zeitpunkte unterschiedliche Programmsteuerungen ausgelöst werden, z.B. im Rahmen des beleglosen Datenaustauschs. | ||||||||||||||||
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