Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Leitsätze zur Vorgehensweise bei mehr als zwei Krankenhausaufenthalten==
 
==Leitsätze zur Vorgehensweise bei mehr als zwei Krankenhausaufenthalten==
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Version vom 2. Juli 2013, 09:34 Uhr

Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 - vom Bundesministerium für Gesundheit und Sozial Sicherung (Referat 216; Bonn, den 16. Sepetember 2004); Link zum PDF im Archiv der InEK

Nach § 2 KFPV 2004 sind Krankenhausaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen zusammenzufassen und als Gesamtfall mit einer DRG abzurechnen, sofern innerhalb der oberen Grenzverweildauer oder der 30-Kalendertage-Frist eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt. Wurde einer der zusammenzufassenden Krankenhausaufenthalte bereits abgerechnet, ist dieser Fall zu stornieren.

Allgemeines Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004

Das nachfolgende Schema stellt die sich aus den Vorgaben des § 2 ergebenden Abfragen dar, mit denen geprüft wird, ob bei zwei Krankenhausaufenthalten eine Fallzusammenführung vorzunehmen ist.
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Leitsätze zur Vorgehensweise bei mehr als zwei Krankenhausaufenthalten

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