Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Medical-Software - WIKI
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
{{StandardVorlage | {{StandardVorlage | ||
| − | | | + | |Inhalt=Das nachfolgende Schema stellt die sich aus den Vorgaben des § 2 ergebenden Abfragen dar, mit denen geprüft wird, ob bei zwei Krankenhausaufenthalten eine Fallzusammenführung vorzunehmen ist. |
|Bildname=Leitsaetze Wiederaufnahmeregelung 01.png | |Bildname=Leitsaetze Wiederaufnahmeregelung 01.png | ||
}} | }} | ||
Version vom 2. Juli 2013, 09:28 Uhr
Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 - vom Bundesministerium für Gesundheit und Sozial Sicherung (Referat 216; Bonn, den 16. Sepetember 2004); Link zum PDF im Archiv der InEK
Nach § 2 KFPV 2004 sind Krankenhausaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen zusammenzufassen und als Gesamtfall mit einer DRG abzurechnen, sofern innerhalb der oberen Grenzverweildauer oder der 30-Kalendertage-Frist eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt. Wurde einer der zusammenzufassenden Krankenhausaufenthalte bereits abgerechnet, ist dieser Fall zu stornieren.
Allgemeines Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004
| Das nachfolgende Schema stellt die sich aus den Vorgaben des § 2 ergebenden Abfragen dar, mit denen geprüft wird, ob bei zwei Krankenhausaufenthalten eine Fallzusammenführung vorzunehmen ist. |
