Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung: Unterschied zwischen den Versionen

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Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 - vom Bundesministerium für Gesundheit und Sozial Sicherung (Referat 216; Bonn, den 16. Sepetember 2004); [http://www.g-drg.de/cms/inek_site_de/layout/set/print/Archiv/Systemjahr_2004_bzw._Datenjahr_2002 Link zum PDF im Archiv der InEK]
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<small>''Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 - vom Bundesministerium für Gesundheit und Sozial Sicherung (Referat 216; Bonn, den 16. Sepetember 2004); [http://www.g-drg.de/cms/inek_site_de/layout/set/print/Archiv/Systemjahr_2004_bzw._Datenjahr_2002 Link zum PDF im Archiv der InEK]''</small>
  
 
Nach § 2 KFPV 2004 sind Krankenhausaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen zusammenzufassen und als Gesamtfall mit einer DRG abzurechnen, sofern innerhalb der oberen Grenzverweildauer oder der 30-Kalendertage-Frist eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt. Wurde einer der zusammenzufassenden Krankenhausaufenthalte bereits abgerechnet, ist dieser Fall zu stornieren.
 
Nach § 2 KFPV 2004 sind Krankenhausaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen zusammenzufassen und als Gesamtfall mit einer DRG abzurechnen, sofern innerhalb der oberen Grenzverweildauer oder der 30-Kalendertage-Frist eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt. Wurde einer der zusammenzufassenden Krankenhausaufenthalte bereits abgerechnet, ist dieser Fall zu stornieren.
  
 
==Allgemeines Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004==
 
==Allgemeines Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004==

Version vom 2. Juli 2013, 09:17 Uhr

Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 - vom Bundesministerium für Gesundheit und Sozial Sicherung (Referat 216; Bonn, den 16. Sepetember 2004); Link zum PDF im Archiv der InEK

Nach § 2 KFPV 2004 sind Krankenhausaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen zusammenzufassen und als Gesamtfall mit einer DRG abzurechnen, sofern innerhalb der oberen Grenzverweildauer oder der 30-Kalendertage-Frist eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt. Wurde einer der zusammenzufassenden Krankenhausaufenthalte bereits abgerechnet, ist dieser Fall zu stornieren.

Allgemeines Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004