Fachabteilung §301 SGB V Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2012, 12:21 Uhr
Mit den Kostenträgern vereinbarte Fachabteilungen. Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V. Individuell vereinbarte Fachabteilungen können angelegt werden. Die Daten können bearbeitet werden. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||||||||
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