Regelprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe des Leistungskatalogs auf den sich die Regelprüfung bezieht. | {{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe des Leistungskatalogs auf den sich die Regelprüfung bezieht. | ||
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| − | {{!}}1. Leistungsziffer | + | {{!}}[[Katalogleistungen Übersicht|1. Leistungsziffer]] |
{{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe der Leistungsziffer auf den sich die Regelprüfung bezieht. | {{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe der Leistungsziffer auf den sich die Regelprüfung bezieht. | ||
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| − | {{!}}2. Leistungsziffer | + | {{!}}[[Katalogleistungen Übersicht|2. Leistungsziffer]] |
{{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe der Leistungsziffer die mit der 1. Leistungsziffer nicht in Kombination abgerechnet werden darf.<br/> | {{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe der Leistungsziffer die mit der 1. Leistungsziffer nicht in Kombination abgerechnet werden darf.<br/> | ||
Darf eine Leistungsziffer nur einmal innerhalt des in den Feldern Tage oder Minuten angegebenen Zeitraums nur einmal verwendet werden, dann ist die 1. Leistungsziffer als 2. Leistungsziffer erneut zu verwenden (z.B. GOÄ B Grundleistungen und allgemeine Leistungen Satz 3). | Darf eine Leistungsziffer nur einmal innerhalt des in den Feldern Tage oder Minuten angegebenen Zeitraums nur einmal verwendet werden, dann ist die 1. Leistungsziffer als 2. Leistungsziffer erneut zu verwenden (z.B. GOÄ B Grundleistungen und allgemeine Leistungen Satz 3). | ||
Wird keine 2. Leistungsziffer angegeben darf die 1. Leistungsziffer mit keiner anderen Leistungsziffer verwendet werden innerhalb des in den Feldern Tage oder Minuten angegebenen Zeitraums (z.B. GOÄ-Ziffer 2 Wiederholungsrezept, Überweisung). | Wird keine 2. Leistungsziffer angegeben darf die 1. Leistungsziffer mit keiner anderen Leistungsziffer verwendet werden innerhalb des in den Feldern Tage oder Minuten angegebenen Zeitraums (z.B. GOÄ-Ziffer 2 Wiederholungsrezept, Überweisung). | ||
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| − | {{!}}Kataloggruppe | + | {{!}}[[Katalogruppe/Abschnitt Übersicht|Kataloggruppe]] |
{{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe einer Kataloggruppe die mit der 1. Leistungsziffer nicht in Kombination abgerechent werden darf. | {{!}}[[Bedienung: Infofeld individuell|Infofeld]] zur Angabe einer Kataloggruppe die mit der 1. Leistungsziffer nicht in Kombination abgerechent werden darf. | ||
| + | {{!-}} | ||
| + | {{!}}Ein- Ausschluss | ||
| + | {{!}}[[Bedienung: Auswahl Eingabe|Auswahlfeld]] zur Angabe ob sich die Prüfung auf einen Ein- oder Ausschluss von Leistungsziffern bezieht. | ||
| + | * Einschluss - Zur Abrechnung der 1. Leistungsziffer muss die 2. Leistungsziffer erfasst sein | ||
| + | * Ausschluss - Neben der 1. Leistungsziffer darf die 2. Leistungsziffer nicht, bzw. nicht öfter als in der Anzahl angegeben abgerechnet werden. Alternativ neben der 2. Leistungsziffer, darf die 1. Leistungsziffer nicht abgerechnet werden sofern eine der Kataloggruppe/Abschnitt enthaltenen Leistungen abgerechnet wird. | ||
{{!-}} | {{!-}} | ||
{{!}}Behandlungsart | {{!}}Behandlungsart | ||
| − | {{!}} | + | {{!}}[[Bedienung: Auswahl Eingabe|Auswahlfeld]] zur Angabe bei welcher Behandlungsart die Regelprüfung nur angewendet werden soll. |
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{{!}}Tage | {{!}}Tage | ||
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{{!}}Angabe der Zeit in Minuten auf die die Regelprüfung ausgedehnt wird.<br/> | {{!}}Angabe der Zeit in Minuten auf die die Regelprüfung ausgedehnt wird.<br/> | ||
z.B. der Wert 60 sagt aus das die Leistungsziffer einmal innerhalb einer Stunde verwendet werden darf. | z.B. der Wert 60 sagt aus das die Leistungsziffer einmal innerhalb einer Stunde verwendet werden darf. | ||
| + | {{!-}} | ||
| + | {{!}}Anzahl | ||
| + | {{!}}Anzahl der Leistungsziffern die bei einem Ausschluss noch zulässig ist. | ||
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{{!}}Text | {{!}}Text | ||
Aktuelle Version vom 24. August 2018, 13:02 Uhr
| Bearbeiten der Regelprüfungen für Katalogleistungen. | ||||||||||||||||||||||
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