Entgeltabrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Entgeltabrechnung ermöglicht die Konvertierung von erbrachten Leistungen in abrechenbare Leistungen.
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Dabei können die Einzelnen Bearbeitungsstufen individuell aktiviert oder deaktiviert werden.
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# Erbrachte Leistungen in abrechenbare Leistungen konvertieren
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# abrechenbare Leistungen den Kostenträgern (Krankenkassen) zuordnen
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# Rechnung erstellen
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Über die Checkboxen '''Regelentgelte erzeugen''' und '''Wahlleistungen erzeugen''' können aus den im Fall dokumentierten medizinischen Leistungen die sich daraus ergebenden abrechenbaren Entgelte generiert werden. Bei einer Teilstationären Behandlung wird anhand des im Aufenthalt hinterlegten Behandlungszeitraums unter Berücksichtigung der im Haus- und im individuellen Kalender vereinbarten Abrechnungstage der Basis und der Abteilungspflegesatz ermittelt, sowie die ggf. in den Zeitraum fallenden Zusatzentgelte wie der „DRG-Systemzuschlag“, der „Systemzuschlag Wirtschaftlichkeit und Qualität teilstationär“ und der „Ausbildungszuschlag“, sofern diese in den Regel-Leistungen vereinbart sind.
 
Über die Checkboxen '''Regelentgelte erzeugen''' und '''Wahlleistungen erzeugen''' können aus den im Fall dokumentierten medizinischen Leistungen die sich daraus ergebenden abrechenbaren Entgelte generiert werden. Bei einer Teilstationären Behandlung wird anhand des im Aufenthalt hinterlegten Behandlungszeitraums unter Berücksichtigung der im Haus- und im individuellen Kalender vereinbarten Abrechnungstage der Basis und der Abteilungspflegesatz ermittelt, sowie die ggf. in den Zeitraum fallenden Zusatzentgelte wie der „DRG-Systemzuschlag“, der „Systemzuschlag Wirtschaftlichkeit und Qualität teilstationär“ und der „Ausbildungszuschlag“, sofern diese in den Regel-Leistungen vereinbart sind.
  

Version vom 30. Oktober 2015, 08:53 Uhr

Die Entgeltabrechnung ermöglicht die Konvertierung von erbrachten Leistungen in abrechenbare Leistungen.

Dabei können die Einzelnen Bearbeitungsstufen individuell aktiviert oder deaktiviert werden.

  1. Erbrachte Leistungen in abrechenbare Leistungen konvertieren
  2. abrechenbare Leistungen den Kostenträgern (Krankenkassen) zuordnen
  3. Rechnung erstellen


Über die Checkboxen Regelentgelte erzeugen und Wahlleistungen erzeugen können aus den im Fall dokumentierten medizinischen Leistungen die sich daraus ergebenden abrechenbaren Entgelte generiert werden. Bei einer Teilstationären Behandlung wird anhand des im Aufenthalt hinterlegten Behandlungszeitraums unter Berücksichtigung der im Haus- und im individuellen Kalender vereinbarten Abrechnungstage der Basis und der Abteilungspflegesatz ermittelt, sowie die ggf. in den Zeitraum fallenden Zusatzentgelte wie der „DRG-Systemzuschlag“, der „Systemzuschlag Wirtschaftlichkeit und Qualität teilstationär“ und der „Ausbildungszuschlag“, sofern diese in den Regel-Leistungen vereinbart sind.

Die Checkboxen Regelentgelte automatisch zuordnen und Wahlleistungen automatisch zuordnen werden die vorliegenden Entgelte den entsprechenden Kostenträgern die beim Fall hinterlegt sind mit dem jeweiligen Prozentsatz zugeordnet.

Über die Checkbox Abrechnung wird die Erstellung einer oder mehrerer Rechnung die sich aus dem zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Leistungen, die bereits einem Kostenträger zugeordnet sind zusammen gestellt.

Die sich ergebenden Rechnungen werden in dem Datenbankgitter/Grid Fall-Abrechnung angezeigt nach dem das Formular „Entgeltabrechnung“ mit dem Button „OK“ oder dem „grünen Hacken“ in der Toolbar bestätigt wird.