Einzelvergütung Amb. OP, Erläuterung Bearbeiten

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Hier können die Daten für die Einzelvergütung bearbeitet werden.
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Daten - Speichern Druckvorschau_Btn_02.gif Strg+S Speichern Speichern der aktuellen Eingaben.
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Feld Bemerkung
Kennung Kennung der Einzelvergütung.
Kurzbezeichnung Kurzbezeichnung der Einzelvergütung.
Bezeichnung Bezeichnung der Einzelvergütung.
Datum-gültig-von Datum zur Angabe zum Beginn des Datumsbereichs in dem die Einzelvergütung verwendet werden darf.

Wird kein Datum-gültig-von erfasst beginnt der Gültigkeitszeitraum am 01.01.1000.

Datum-gültig-bis Datum zur Angabe zum Ende des Datumsbereichs in dem die Einzelvergütung verwendet werden darf.

Wird kein Datum-gültig-bis erfasst endet der Gültigkeitszeitraum am 31.12.9999.

Version-von Beginn des Versionsbereichs in dem die Einzelvergütung verwendet werden darf.
Version-bis Ende des Versionsbereichs in dem die Einzelvergütung verwendet werden darf.
§ 9 Abs. 5 AOP Die der Einzelvergütung zugeordneten Sachleisten werden nach § 9 Abs. 5. AOP auf den Grenzbetrag geprüft und ggf. um den Grenzbetrag reduziert.

In den Regel-Leistungen wird beim der "Ambulante Leistung: Sachmittel Grenzwert § 9 Abs. 5, die Leistung zugeordnet auf die geprüft wird.