Versionsinfo:KlinikAssistent: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Mai 2020, 11:59 Uhr
Dies sind wichtige Informationen zum Klinik-Assistent.
Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr!
Corona 2020
§21-InEK-Daten Corona I und II
Die erhobenen Daten werden zu den in § 24 Abs. 2 KHG genannten Zwecken zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes verwendet.
Übersicht der 2020 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr. | ||||||||||||
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Jahreswechsel 2020
Bitte denken Sie an die zu erledigenden Arbeiten zum Jahreswechsel.
- DRG-Grouper 2020 (3m Suite, 3m 360 Encompass, Geos GetDRG)
- Entgelte für das Abrechnungsjahr 2020 wie z.B. Zu-/Abschläge
- DTA-Versandprogramm: Prosoft/Coconet (Stammdaten und Updates)
Statistikübersicht 2020
Übersicht der 2020 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr. Die Daten für die Statistiken Krankenhausvergleich (BPflV) und PsychPV werden nur noch von WIDO angenommen. Die Daten für die PsychPV sind jeweils am 3. Mittwoch im Januar, April, Juli und Oktober zu erfassen und rechtzeitig zu den Verhandlungen abzugeben.
2* Vor der Lieferung ist zwingend eine Anmeldung bei der Annahmestelle erforderlich. Eine frühzeitige Anmeldung ist zu empfehlen, da nur dann zwei Wochen vor Fristende eine schriftliche Erinnerung durch die Annahmestelle erfolgt. 3* Die Möglichkeit zur Nachlieferung nach Ablauf der Frist entfällt. 4* Erfassungssoftware IPQ unter www.dktig.de verfügbar. 5* Die Daten zur externen stationären Qualitätssicherung (Teil C-1) können von den auf Bundes- und Landesebene mit der externen stationären Qualitätssicherung beauftragten Stellen nur noch im XML-Format an die gemeinsame Annahmestelle der Krankenkassen übermittelt werden. |